Feuerbestattung – Urne
Eine Feuerbestattung ist die Kremation und anschließend die Beisetzung der Asche. Diese Bestattungsart bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten. Zum Beispiel gibt es bei der Erdbestattung nur die Auswahl zwischen Einzelgrad oder Wahlgrab. Die Feuerbestattung sieht z. B. eine Bestattung auf dem Meer, im Wurzel des Baumes oder einer Urne auf dem Friedhof. Außerdem stehen nach der Kremation solche Möglichkeiten, wie das Verstreuen der Asche in der Luft.
Diese Bestattungsart ist allerdings in Deutschland nicht zugelassen. Deswegen muss die Asche extra ins Ausland überführt sein. In Deutschland herrscht Friedhofszwang. Deshalb darf die Asche nicht einfach so in der Luft verstreut werden.
Es gibt auch anonyme Feuerbestattungen. Bei dieser Bestattungsart wird vollständig auf ein Grabstein verzichtet. Außerdem gibt es bei der anonymen Feuerbestattung keine Angehörige, die bei der Beisetzung eine Trauerrede halten. Alle Bestattungsarten findest Du hier.
Des Weiteren existieren auch halbanonyme Feuerbestattungen. Die halbanonyme Feuerbestattung ermöglicht es den Angehörigen bei der Beisetzung anwesend zu sein und somit auch den Platz der Grabstätte zu kennen. Das Grab ist nicht gekennzeichnet.
1. Kremation
In einem Krematorium wird der Leichnam des Verstorbenen eingeäschert.
2. Beisetzung
Die Asche kann z. B. in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
3. Urne
Urne ist ein kleines Behältnis. In dieser wird die Asche des Verstorbenen transportieren und beisetzt.
Bevor es zu einer Feuerbestattung kommt, sollten die Angehörigen nachweisen können, dass es der Wille des Verstorbenen war. Um jeglichen Zweifel aus der Welt zu schaffen, sollte bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfasst und unterschrieben sein.
In der Bestattungsverfügung muss die Person ausdrücklich ihren Wunsch äußern, in einem Krematorium eingeäschert zu werden. Für die Verfügung benötigt man keinen Notar. Es genügt eine Unterschrift des Verfassenden sowie die Kenntnis über den Aufbewahrungsort der Verfügung. Die Angehörigen müssen schließlich die Verfügung im Krematorium vorzeigen, bevor die Kremation beginnen kann.
Des Weiteren muss vor einer Kremation von einem Arzt überprüft werden, ob der Verstorbene auch tatsächlich tot ist und es sich nicht um einen Scheintod handelt. Außerdem muss der Arzt feststellen, ob der Verstorbene, ohne die Einwirkung eines Dritten gestorben ist.
Das ist sehr wichtig, da nach der Kremation keine Überreste außer der Asche zurückbleiben und im späteren Verlauf ist es nicht mehr möglich, die Todesursache festzustellen.
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