Der Begriff Erdbestattung meint, dass der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg im Erdreich beigesetzt wird. Im Gegensatz zu einer Erdbestattung findet bei einer Feuerbestattung erstmals eine Kremation statt.
Anschließend wird die Asche in einer Urne beigesetzt. In Deutschland darf eine Erdbestattung nur auf einem vorgesehenen Friedhof stattfinden. Der Sarg besteht grundsätzlich aus Holz oder einem zersetzbaren Material. Vor der eigentlichen Beisetzung ist es üblich, dass eine Trauerfeier stattfindet.
1. Sarg: Der Sarg ist ein „Behältnis“ aus Holz, in welchem sich der Leichnam des Verstorbenen befindet. Dieser wird verschlossen und der Erde beigesetzt.
Erdbestattung – verzierter Sarg
2. Friedhof: Die Erdbestattungen finden auf einem Friedhof statt. Friedhof ist ein extra für Bestattungen vorgesehener Ort. In Deutschland darf eine Erdbestattung nirgendwo anders stattfinden.
3. Trauerfeier: Bevor der Tote beigesetzt wird, findet eine Trauerfeier direkt am Sarg statt. Die Angehörigen oder die Freunde gedenken dem Toten und sprechen (einige) Worte zu ihm oder über ihn.
Es gibt drei Faktoren, aus den sich die Kosten für eine Erdbestattung zusammensetzen: das Bestattungsunternehmen, der Friedhof und der Grabstein. Zu den Bestatterleistungen zählen die Überführung sowie Versorgung der Verstorbenen. Die Trauerfeier kannst Du nun organisieren.
Der Bestatter besorgt den Sarg auf den Wunsch des Angehörigen hin. Für die Benutzung sowie Bereitstellung des Platzes auf dem Friedhof werden sog. Friedhofsgebühren erhoben. Ist eine gewisse zeit nach der Beisetzung vergangen. Kannst Du den Grabstein fertigen und anschließend aufstellen lassen.
Ist der Todesfall eingetreten, müssen mehrere gesetzliche Fristen eingehalten werden. In Deutschland obliegt das Bestattungsgesetz nicht der Einheit, sondern ist vielmehr einer Regelung der Bundesländer gebunden. Es gibt Unterschiede in den Fristen bei einer Erdbestattung.
In den meisten Bundesländern muss der Tote innerhalb von maximal 36 Stunden in eine Kühl- oder Leichenhalle überführt werden. Die Beisetzung des Toten darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.
Es gibt nicht nur eine Regel, welche die Mindestzeit eingrenzt, sondern eine Regel für die Frist der Beisetzung. In den meisten Bundesländern liegt die Frist bei vier bis acht Tagen. Es werden Samstage, Feiertage und Sonntage berücksichtigt. Du darfst Dich nicht an Feiertage richten.
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