Beim Reihengrab handelt es sich, um ein Einzelgrab auf einem Friedhof. Bei dieser Grabart wird die Urne oder der Sarg in die Erde beigesetzt. Drittens befinden sich Reihengräber immer auf einem einheitlichen Grabfeld und sind der Reihe nach geordnet.
Somit haben Angehörigen keine Wahl bei der Gestaltung oder bei der Bestimmung der Grabgröße eine Wahl zu treffen. Üblicherweise gibt es keine Möglichkeit, die Ruhezeit zu verlängern. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das gesamte Grabfeld eingeebnet und ruht eine Weile.
Auf den meisten Friedhöfen existieren Reihengräber und werden sowohl für Urnen als auch für Särge angeboten.
Reihengrab – Bild mit Kreuz auf dem Grab
1. Keine individuelle Auswahl
Die Größe, die Lage und die Gestaltung des Grabes können nicht selbst gewählt werden.
2. Nutzungszeit
Nach der Nutzungszeit gibt es meistens keine Möglichkeit, die Ruhezeit für ein Reihengrab zu verlängern.
Demzufolge setzen sich aus unterschiedlichen Bestandteilen die Friedhofsgebühren für das Reihengrab zusammen. Die Bestattungskosten sowie die Nutzungszeit werden in die Gebühren mit eingerechnet. Die Nutzungsgebühren sind deutlich günstiger als bei einem Wahlgrab.
Allerdings übersteigen die Kosten für die Nutzung eines Reihengrabs, die Nutzungskosten z. B. eines anonymen Grabs. Des Weiteren richten sich die Kosten nach der Bestattungsart. Die Grabgebühren können sich bei einem Sarg und einer Urne unterscheiden.
Dabei kostet eine Erdbestattung mit einem Sarg deutlich teurer als die Erdbestattung einer Urne.
Deshalb belaufen sich die üblichen Kosten für eine Erdbestattung, in einem Reihengrab zwischen 600 bis 1.200 Euro. Außerdem werden Beisetzungsgebühren in Höhe von 500 bis 1.000 Euro fällig. Demzufolge können je nach Friedhof, die Friedhofsgebühren variieren.
Die Friedhofsgebührenverordnung des jeweiligen Friedhofs kann eine genauere Auskunft geben.
1. Friedhofsgebührenverordnung
Die einzelnen Kosten und Gebühren für eine Bestattung kann man der jeweiligen Verordnung des ausgewählten Friedhofs entnehmen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich an die Friedhofsverwaltung zu wenden und dort die Kosten zu erfragen.
2. Grabnutzungsgebühren
Ebenfalls können die Angehörigen das Nutzungsrecht eines Reihengrabs für eine bestimmte Zeit erwerben. Läuft die bestimmte Zeit ab, muss das Grab geräumt werden.
3. Beisetzungsgebühren
Für das Öffnen und das Schließen des Grabes müssen Beisetzungsgebühren entrichtet werden. Bei der Beisetzung der Urne fallen geringere Kosten an. Anders als bei einer Gruft. Grabsteine. Hier geht`s zu den Bestattungsarten.
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